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Aufenthaltstitel = Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis
Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl der Terminanfragen können derzeit leider keine zeitnahen Termine angeboten werden. Buchen Sie bitte auch Termine, die erst nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels liegen. Nach erfolgter Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit wesentlichen Informationen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde eingeht. In diesem Fall gilt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel kraft Gesetzes als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Auf Wunsch kann Ihnen nach Antragseingang eine vorläufige Bescheinigung über die Antragsstellung ausgestellt werden.